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Die Covid-19 Reiserücktrittsversicherung – Die wichtigsten Fragen beantwortet

Durch Marc Samboat - 4. November 2020

Der Wunsch zu segeln und die Freiheit zu genießen ist zur Zeit so stark wie eh und je. Sie wollen aber unter den aktuellen Bedingungen nicht das Risiko eingehen, ein Boot zu mieten? SamBoat hat dafür die perfekte Lösung parat mit der neuen Covid-19 Rücktrittsversicherung. Im folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Covid-19 Reiserücktrittsversicherung.

Covid-19 Rücktrittsversicherung FAQ

1. Kann ich meine Bootsmietung vor dem Abreisedatum stornieren?

Dies ist problemlos möglich, falls:

  • Sie Covid-19 Symptome zeigen und getestet werden müssen (mit Rezept).
  • Sie oder Ihre Crew positiv auf Coronavirus getestet wurden sind (Nachweis eines Tests muss erbracht werden).
  • Sie in Kontakt mit einer positiv auf Covid-19 getesteten Person standen (unter Vorlage eines positiven Tests).
  • Ihnen nach einer Temperaturkontrolle die Beförderung mit dem von Ihnen vorgesehenen Transportmittel verweigert wird.

2. Bin ich versichert, wenn ich zu spät zu meinem gemieteten Boot erscheine?

Ja, falls:

  • Sie positiv auf Covid-19 getestet wurden.
  • Sie aufgrund eines Verdachts auf Covid-19 einen Test durchführen mussten.

3. Kann ich meinen Aufenthalt unterbrechen?

Ja, nach Krankheit oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19 während Ihres Aufenthalts.

4. Bin ich versichert, wenn ich an meinem Zielort unter Quarantäne stehe?

Ja, die Hotelgebühren werden bezahlt, wenn aufgrund der Quarantäne eine Verlängerung des Aufenthalts erforderlich ist.

5. Wie schließe ich die spezielle Covid-19 Rücktrittsversicherung ab?

Wenn Sie die Reservierung bezahlen, können Sie diese spezielle Covid-19-Versicherung abschließen. Wenn die Miete für das Boot bereits bezahlt ist, kann die Rücktrittsversicherung nicht mehr zusätzlich abgeschlossen werden.

6. Was deckt die Covid-19 Rücktrittsversicherung nicht ab?

Stornierungen aufgrund von

  • Reisebeschränkungen als Folge einer Grenzschließung, die direkt auf eine Pandemie-Erklärung der Weltgesundheitsorganisation zurückzuführen ist.
  • Quarantäne im eigenen Land oder im Zielland.

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