In diesem Artikel informieren wir Sie umfassend, in welchen Ländern Sie welche Boote mit oder ohne Bootsführerschein mieten und führen können.
Grundsätzlich gilt: Die Nationalität des Schiffes bestimmt dessen rechtlichen Status und dessen Gesetzgebung auf hoher See. Infolgedessen gilt in den Hoheitsgewässern eines Staates immer dessen Seerecht. Dadruch gelten immer die Führerscheinvorschriften jenes Landes, in welchem sich das Boot befindet.
Anders ausgedrückt, unterliegt ein Schiff unter deutscher Flagge, das auf hoher See fährt, den deutschen Vorschriften. Möchten Sie beispielsweise ein Boot mieten in Kroatien oder mit erwähntem deutschen Boot nach Kroatien reisen, dann müssen Sie die notwendigen Befähigungen besitzen, die das Seerecht von Kroatien vorschreibt. Doch das ist alles unabhängig davon, unter welcher Flagge das Boot fährt.
Überblick der Vorschriften in den einzelnen Ländern
Hier ein Überblick mit einer Auswahl an Ländern und deren Vorschriften und unter welchen Sie bestimmte Boote mieten und führen dürfen:
Länder von A – M
Tabelle aktualisiert am 28.02.2024 | ||
LAND | OHNE FÜHRERSCHEIN | MIT FÜHRERSCHEIN |
DEUTSCHLAND | Generell (Mit Verbrennermotor) max. 15 PS und max. 15 m. Gesamtlänge (Bei Hausbooten: + Charterbescheinigung.) Generell (Mit Elektromotor) max. 10,2 PS / 7,5 KW und max. 15 m. Gesamtlänge (Bei Hausbooten: + Charterbescheinigung.) Bodensee max. 6 PS und max. 2,5 m. Gesamtlänge (Bei Segelbooten max. 12 m² Segelfläche) Rhein max. 5 PS und max. 15 m. Gesamtlänge Spree-Oder-Wasserstraße max. 5 PS und max. 15 m. Gesamtlänge – Nicht weiter als Oberbaumbrücke – Verbot von Segelbooten Es gelten ggf. lokale Beschränkungen der einzelnen Gemeinden | Seeschifffahrtsstraßen min. SBF-SEE oder internationaler Bootsführerschein Binnen – Wasserstraßen SBF-Binnen oder internationaler Bootsführerschein mit Eignung für Binnengewässer Bodensee: Bedarf eines Bodensee- Urlauber-Patents Spree Oder Wasserstraße Von 19:00 – 9:00 gesamte Wasserstraße ansonsten frei bis Jannowitzbrücke Es gelten ggf. lokale Beschränkungen der einzelnen Gemeinden |
FINNLAND | Max. 24 m. Gesamtlänge | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
FRANKREICH | Max. 6 PS und 5 m. Gesamtlänge Alle Segelboote ohne Antrieb, oder wenn dieser als Hilfsmotor betrachtet wird | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
GRIECHENLAND | Max. 30 PS Gesamtleistung | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
ITALIEN | Max. 40,8 PS und max. 24 m. Gesamtlänge und weniger als 6 SM. Entfernung zur Küste. In meisten Fahrtgebieten ist eine Funk-Lizenz notwendig Venedig Nur mit Führerschein befahrbar | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer In meisten Fahrtgebieten ist eine Funk-Lizenz notwendig |
NIEDERLANDE | Max. 15 m. Gesamtlänge und konstruktionsbedingte Gesamtgeschwindigkeit von max. 20 km/h | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
KROATIEN | Führen aller Motorboote nur mit Führerschein Segelboote ohne Motor bis max. 2,5 m Gesamtlänge | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer UKW-See Sprechfunklizenz notwendig |
MONTENEGRO | Alle Bootstypen nur mit Führerschein. | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
Länder von N-Z
LAND | OHNE FÜHRERSCHEIN | MIT FÜHRERSCHEIN |
NORWEGEN | Max. 25 PS und max. 8 m. Gesamtlänge | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
ÖSTERREICH | Max. 5,98 PS und max. 10 m Gesamtlänge Bodensee Max. 6 PS und max. 2,5 m. Gesamtlänge (Bei Segelbooten max. 12 m² Segelfläche) | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer Bei schlechten Sichtverhältnissen: Nachweis einer Radarschulung Bodensee Bedarf eines Bodensee- Urlauber-Patents |
PORTUGAL | Max. 15 m. Gesamtlänge und konstruktionsbedingte Gesamtgeschwindigkeit von max. 12 km/h | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
TÜRKEI | Max. 15 m. Gesamtlänge und konstruktionsbedingte Gesamtgeschwindigkeit von max. 12 km/h | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
SCHWEIZ | Max. 8 PS und max. 12 m² Segelfläche Bodensee Max. 6 PS und max. 2,5 m. Gesamtlänge (Bei Segelbooten max. 12 m² Segelfläche) | Internationaler Bootsführerschein (ICC) auch SBF-SEE Bodensee Bedarf eines Bodensee- Urlauber-Patents |
SCHWEDEN | Max. 12 m. Gesamtlänge und max. 4 m. Gesamtbreite | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
SPANIEN | Allg. max. 2 SM Entfernung zum Festland Motorboote Max. 15 PS und max. 4 m. Gesamtlänge Segelboote Max. 15 PS und max. 5 m. Gesamtlänge | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
VEREINIGTES KÖNIGREICH | Auf See keine Beschränkungen. Im Inland nur mit Bootsführerschein Binnen | Internationaler Bootsführerschein (ICC) auf Binnengewässern |
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