Alle Bootseigner sind verpflichtet, für die Vermietungstätigkeit versichert zu sein. Sie haben eine persönliche Versicherung für ihr Boot mit dem Zusatz „Vermietungstätigkeit“.
Im Falle eines Unfalls, der nicht mit dem gemieteten Boot zusammenhängt, wird der Mieter haftbar gemacht. Sie können sich an Ihre Haftpflichtversicherung wenden, um weitere Informationen über die Bedingungen Ihrer Versicherung zu erhalten.