1. Kann ich die Kaution vorsorglich nach dem Check-out behalten?
Generell sollte die Bestandsaufnahme immer in Anwesenheit des Mieters durchgeführt werden.
In Ausnahmefällen, z. B. nach einer Langzeitmiete oder einer späten Rückgabe bei schlechter Sicht, ist es nicht immer möglich, eine sorgfältige Bestandsaufnahme durchzuführen.
In diesem Fall sollten Sie alle möglichen Überprüfungen vornehmen und dann die Elemente, zu denen Sie Ihre Vorbehalte äußern, auf dem Check-out vermerken.
Beachten Sie, dass Sie anschließend eine gesetzliche Frist von maximal 30 Tagen haben, um dem Mieter seine Kaution zurückzugeben.
Wenn Sie auf dem Check-out erklären, dass es nichts zu beanstanden gibt, können Sie die Kaution nicht einbehalten, auch nicht als Vorsichtsmaßnahme.
Achtung : Wenn Sie Vorbehalte anmelden, dürfen Sie das Boot erst benutzen, wenn die Vorbehalte beseitigt sind.
Andernfalls ist es leider nicht möglich, bei festgestellten Schäden zu bestimmen, ob sie tatsächlich vom Mieter verursacht wurden, und Sie müssen ihm die Kaution vollständig zurückerstatten.
2. Was tun, wenn wir uns über die Art des Schadens nicht einig sind ?
Generell sollten Sie das Sonderprüfbuch (' Division 240') immer an Bord lassen.
Bei einer Panne während der Anmietung kann sich die Frage nach der Haftung stellen. Handelt es sich um eine mechanische Panne oder um einen Bedienungsfehler meines Mieters ?
In einer solchen Situation müssen Sie den Beweis erbringen, dass es sich um einen Bedienungsfehler des Fahrtleiters handelt. Manchmal ist es notwendig, ein Gutachten einzuholen, um die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten zu definieren.
Bei Meinungsverschiedenheiten über einen Materialbruch gilt generell, dass der Vertrag im Streitfall maßgeblich ist. Es ist daher unerlässlich, beim Check-in eine Bestandsaufnahme zu machen und alle bereits vorhandenen Mängel oder Brüche zu erwähnen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, Fotos von empfindlichen Teilen und Ausrüstungen zu machen (Propeller, Grundplatte, bereits vorhandene Kratzer oder Stöße).
3. Die Reparaturen sind geringer als die Kaution, kann ich den gesamten Scheck, den er bei mir hinterlegt hat, einlösen ?
Ja, natürlich müssen Sie dem Mieter die Differenz zurückzahlen. Sie können Ihrem Mieter auch anbieten, die Reparaturarbeiten direkt zu bezahlen, und ihm seine Kaution zurückgeben.
4. Wie lange habe ich Zeit, um die Kaution zurückzugeben ?
Wenn beim Check-out nichts festgestellt wird und keine Vorbehalte auf dem Vertrag vermerkt sind, müssen Sie die Kaution beim Verlassen des Mietortes zurückgeben.
5. Kann ich die Reparaturen selbst durchführen ?
Sie können die Reparaturen selbst durchführen. Allerdings können Sie von der Kaution nur die Kosten für das gekaufte Material abziehen. Sie können keinen Betrag für die Zeit, die Sie für die Reparatur aufwenden, oder für die Fahrten, die Sie unternehmen, abziehen.
6. Kann ich mehr als den Kautionsbetrag verlangen, wenn die Reparaturkosten höher sind ?
Bei strikter Einhaltung des Mietvertrags können Sie von Ihrem Mieter nicht mehr für die Reparatur eines Schadens verlangen.
Bei Nichteinhaltung des Vertrags könnte der Mieter jedoch den vollen Betrag für die Behebung des Schadens schulden.
Beispiel : Wenn das Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, kann der Mieter den Zuschlag für die zusätzliche Zeit schulden, ohne dass die Kaution eine Haftungsbeschränkung darstellt.
7. Welche Rolle spielt SamBoat, wenn ich mich für die Verwaltung meiner Kaution entscheide ?
Normalerweise greifen wir nicht ein, wenn der Eigentümer sich dafür entscheidet, seine Kautionen selbst zu verwalten. Es kann jedoch vorkommen, dass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn der Mieter uns darum bittet. Wir können eine Vermittlerrolle übernehmen und zwischen Ihnen vermitteln, um ihm bei der Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise zu helfen.
8. Was kann ich tun, wenn mein Mieter während des Mietens ein fremdes Boot beschädigt hat ?
Sie dürfen von der Kaution nur einen Betrag für die Reparatur von Schäden am gemieteten Boot einbehalten.
Wenn Ihr Mieter ein fremdes Boot beschädigt, müssen Sie den Schaden daher Ihrer Versicherung melden, damit ein Regressanspruch geltend gemacht werden kann.