- Ein Skipper hat ein staatliches Diplom (z.B. Captain 200 oder Yacht Master). Er kann für seine Tätigkeit entlohnt werden.
- Eine Begleitperson kann für ihre Tätigkeit nicht entlohnt werden. Im Allgemeinen ist es der Bootsbesitzer, der als Passagier an Bord bleiben möchte (ohne die Bedienelemente des Bootes auch bei Manövern zu berühren). Der Mieter muss immer der Kapitän des Bootes sein, das er mietet.